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   BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63   

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BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63 (https://dejure.org/1965,1151)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1965 - V C 88.63 (https://dejure.org/1965,1151)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1965 - V C 88.63 (https://dejure.org/1965,1151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Altsparanlage - Sicherung einer privatrechtlichen Forderung durch Grundpfandrechte - Eigenschaft einer Altsparanlage - Erwerb des Grundpfandrechtes zur Sicherung einer Forderung - Anforderungen an die rechtswirksame ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 740
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 38.62
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63
    Für die Anwendung der Fiktion des § 12 Abs. 1 Satz 2 ASpG ist stets Voraussetzung, daß am 1. Januar 1940 eine formgerechte Eintragungsbewilligung vorlag, die noch nicht zu einer entsprechenden wirksamen Grundbucheintragung vor dem 1. Januar 1940 geführt hatte, also noch nicht "verbraucht" war (Ergänzung zu BVerwGE 15, 186).

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin für ihre Rechtsauffassung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1962 - BVerwGE 15, 186 [189 f.] -.

  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 61.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63
    Auf Grund dieses Erfordernisses der Verbindung zwischen Forderung und Grund Pfandrecht hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen, daß auch die dingliche Sicherung zwischen dem 1. Januar 1940 und dem Währungsstichtag "durchgehalten" sein müsse; es genüge - von den Umwandlungsvorschriften des § 13 ASpG in Verbindung mit den Vorschriften der §§ 8 ff. der 5. ASpG-DV abgesehen - nicht, wenn an dem zuerst genannten Zeitpunkt eine grundpfandrechtliche Sicherung vorhanden gewesen sei, am Währungsstichtag aber eine andere Sicherung bestanden habe (vgl.Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG IV C 394.58 - [ZLA 1961 S. 93; RLA 1961 S. 143; Mtbl. BAA 1961 S. 344; WM 1961 S. 216; Buchholz BVerwG 427.5, § 2 Nr. 15]).
  • BVerwG, 07.12.1960 - IV C 394.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63
    Auf Grund dieses Erfordernisses der Verbindung zwischen Forderung und Grund Pfandrecht hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen, daß auch die dingliche Sicherung zwischen dem 1. Januar 1940 und dem Währungsstichtag "durchgehalten" sein müsse; es genüge - von den Umwandlungsvorschriften des § 13 ASpG in Verbindung mit den Vorschriften der §§ 8 ff. der 5. ASpG-DV abgesehen - nicht, wenn an dem zuerst genannten Zeitpunkt eine grundpfandrechtliche Sicherung vorhanden gewesen sei, am Währungsstichtag aber eine andere Sicherung bestanden habe (vgl.Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG IV C 394.58 - [ZLA 1961 S. 93; RLA 1961 S. 143; Mtbl. BAA 1961 S. 344; WM 1961 S. 216; Buchholz BVerwG 427.5, § 2 Nr. 15]).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63
    Der Bundesgerichtshof hat daher in ständiger Rechtsprechung zu der dem § 161 Abs. 2 VwGO entsprechenden Vorschrift des § 91 a ZPO ausgesprochen, daß bei einer Teilerledigung die Kostenentscheidung durch Schlußurteil und nicht durch Beschluß zu erfolgen habe und hierbei im Rahmen der einheitlichen Kostenentscheidung bezüglich des erledigten Teils die zu § 91 a ZPO entwickelten Grundsätze anzuwenden seien (vgl.Urteil vom 18. November 1963 - VII ZR 182.62 - BGHZ 40, 265 [269]).
  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61

    Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63
    Der erkennende Senat hat sich in seinemUrteil vom 6. Februar 1963 - BVerwG V C 24.61 - (ZLA 1963 S. 175) dieser Auffassung angeschlossen.
  • BVerwG, 05.07.1961 - IV C 370.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63
    Die Zusage einer Bewilligung kann daher, wie das Bundesverwaltungsgericht bereitsim Urteil vom 5. Juli 1961 - BVerwG IV C 370.59 - (WM 1961 S. 869; RLA 1961 S. 271; Buchholz BVerwG 427.5, § 12 Nr. 1) entschieden hat, nicht einer Bewilligung gleichgestellt werden.
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Vielmehr trifft das Gericht die Entscheidung über die Verfahrenseinstellung und die Kostentragung zusammen mit der Sachentscheidung über den nicht erledigten Teil der Hauptsache in dem Schlußurteil (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 16 und vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 17.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 101).
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Akteneinsicht in Jugendhilfeakten; Rechtsschutz gegen Kostenentscheidung im

    Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit im Hinblick auf die Einsichtnahme des Klägers in die zuletzt übersandten Akten des Jugendamts des Beklagten übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, war das Verfahren entsprechend §§ 161 Abs. 2, 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, was im Rahmen des vorliegenden Urteils geschehen konnte [BVerwG, Urteil vom 02.06.1965, V C 88.63, BeckRS 1965, 31320551].
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Selbst wenn eine solche Kostenentscheidung in das Schlußurteil einbezogen wird, weil sich nur ein Teil der Hauptsache erledigt hat (Urteil vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Erledigung Nr. 16]), ist sie der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (Beschluß vom 31. August 1966 - BVerwG 1 B 32.66 - vgl. auch Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - [Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 03.11.1981 - 4 B 140.81

    Berücksichtigungsfähiger Zeitpunkt der Sachlage und Rechtslage bei

    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß bei Erledigung nur eines Teils der Hauptsache über die Kosten des erledigten Teils ausnahmsweise nicht durch besonderen Beschluß, sondern in der Kostenentscheidung des Schlußurteils mitzuentscheiden ist (vgl.Urteil vom 2. Juni 1965 - BVerwG V C 88.63 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • VG München, 08.05.2014 - M 24 K 13.31306

    Teilweise Einstellung des Verfahrens im Schlussurteil nach teilweiser

    Das Verfahren war insoweit entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, und zwar im Schlussurteil (vgl. BVerwG U.v. 2.6.1965 - V C 8863 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Erledigung Nr. 16, BeckRS 1965, 31320551; BVerwG B.v. 3.11.1981 - 4 B 140/81 - BayVBl 1982, 156, juris Rn. 3).

    Es war eine einheitliche Kostenentscheidung sowohl hinsichtlich des erledigten Teils als auch hinsichtlich des streitig entschiedenen Teils zu treffen (BVerwG U.v. 2.6.1965 - V C 88.63 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Erledigung Nr. 16, BeckRS 1965, 1965, 31320551; BVerwG B.v. 3.11.1981 - 4 B 140/81 - BayVBl 1982, 156, juris Rn. 3).

  • VG Aachen, 23.10.2015 - 7 K 1424/12

    Wasserdargebot; gesicherte Rechtsstellung; Investitionsschutz;

    vgl. zum Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung BVerwG, Urteil vom 02.06.1965 - V C 88.63 -, juris (Kurztext); BVerwG, Beschluss vom 03.11.1981 - 4 B 140/81 -, Rn. 3, juris; VG München, Urteil vom 08.05.2014 - M 24 K 13.31306 -, Rn. 43, juris; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, § 155 Rn. 14 (Stand: Oktober 2005).
  • BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86

    Behörde - Klaglosstellung - Verfahrenskosten - Freistellung - Wohngrundstück -

    Diese Kostenentscheidung kann hier jedoch zusammen mit dem Urteil über die Hauptsache der Klägerin zu 1) erfolgen, weil es sich um ein einheitliches Verfahren in Form der subjektiven Klagenhäufung handelt, das nur teilweise seine Erledigung gefunden hat (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - ; Kopp. Kommentar zur VwGO, 6. Aufl. 1984, Anmerkung 5 zu § 161 sowie Eyermann-Fröhler. Kommentar zur VwGO, ö. Aufl. 1980. Anmerkung 3 zu § 161 ).
  • VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259

    Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer

    Angesichts der nur teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung ist das Gericht gehalten, eine einheitliche Kostenentscheidung hinsichtlich des gesamten Streitgegenstandes zu treffen, nicht dagegen gesonderte Kostenentscheidungen hinsichtlich des teilweise für erledigt erklärten und des teilweise streitig entschiedenen Teils (BVerwG U. v. 2.6.1965 - V C 88.63 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Erledigung Nr. 16; BVerwG B. v. 3.11.1981 - 4 B 140/81 - BayVBl 1982, 156, juris Rn. 3; BVerwG U. v. 8.9.2005 - 3 C 50/04 - NJW 2006, 536, juris Rn. 32).
  • VG München, 09.12.2013 - M 24 K 13.1725

    Androhung der Rückführung heraus aus der Europäischen Union (nach Nigeria), nicht

    Angesichts der nur teilweisen Klagerücknahme und der nur teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung ist das Gericht gehalten, eine einheitliche Kostenentscheidung hinsichtlich des gesamten Streitgegenstandes zu treffen, nicht dagegen gesonderte Kostenentscheidungen hinsichtlich des teilweise zurückgenommenen, des teilweise für erledigt erklärten und des teilweise streitig entschiedenen Teils (BVerwG U.v. 2.6.1965 - V C 88.63 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Erledigung Nr. 16; BVerwG B.v. 3.11.1981 - 4 B 140/81 - BayVBl 1982, 156, juris Rn. 3; BVerwG U.v. 8.9.2005 - 3 C 50/04 - NJW 2006, 536, juris Rn. 32).
  • VG Bayreuth, 11.11.2020 - B 7 K 19.330

    Anordnung einer Vorplanung für eine Fischwanderhilfe

    Im Hinblick auf die hier vorliegende Teilerledigung konnte die Entscheidung über die Verfahrenseinstellung zusammen mit der Sachentscheidung über den nicht erledigten Teil der Hauptsache im Urteil erfolgen (BVerwG, U.v. 2.6.1965 - 5 C 88.63 - juris; BVerwG, B.v. 7.8.1998 - 4 B 75.98 - juris).
  • VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675

    Tierseuchenrechtliche Kennzeichnung von Ziegen und Schafen

  • BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76

    Anspruch auf Änderung einer Abfindung auf Grund von Flurbereinigungsverfahren

  • VG Aachen, 26.10.2015 - 7 K 1523/14

    Bestattungspflicht eines Verstorbenen durch die Angehörigen wegen der Gefahr für

  • BVerwG, 26.08.1970 - V C 45.68

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Altsparergesetz (ASpG) - Gewährung von nicht

  • VG Köln, 05.09.2019 - 8 K 9124/16
  • BFH, 18.12.1972 - VIII B 4/69

    Beschwerde - Kostenentscheidung - Gemeinsame Erledigungserklärung -

  • BFH, 25.07.1972 - VII B 129/70

    Verbundenes Klagebegehren - Rücknahme eines Klagebegehren - Isolierte

  • VG Bayreuth, 25.05.2021 - B 7 K 19.30721

    Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender Schaden

  • VG München, 12.11.2008 - M 24 K 07.51003

    Psychische Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; keine

  • VG Berlin, 17.05.1993 - 11 A 440.92

    Anfechtungsklage; Zustimmungsbescheid; Technische Prüfstelle; Zulassung;

  • VG München, 27.08.2009 - M 4 K 09.50052

    Asylrecht Irak; Sunniten aus Bagdad und Basra; arabische Volkszugehörige

  • VG München, 26.06.2009 - M 24 K 08.50393

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Kurde; JITEM; Strafrechtliche

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